Über das Projekt
Die vorhandenen Umkleidekabinen und die sanitären Anlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Daher haben wir uns für den Neubau von Umkleidekabinen für die Heim- und Gastmannschaften, einer Schiedsrichterkabine und adäquater sanitärer Anlagen entschieden.
- Finanzierungszeitraum:
- 15.09.2021 - 13.12.2021
- Realisierungszeitraum:
- 01.09.2021 - 30.06.2022
Die Umkleidekabine der Heimmannschaft ist in die Jahre gekommen, den Gastmannschaften steht derzeit ein Container zur Umkleide zur Verfügung und die sanitären Anlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Erwartungen. Wir möchten daher neue Umkleidekabinen errichten, diese mit zeitgemäßen sanitären Einrichtungen und einem Schiedsrichterraum ausstatten.
Ziel ist es, am Sportplatz der SpVg Rossenbach adäquate Umkleidekabinen für die Teams und die anreisenden SchiedsrichterInnen zu schaffen.
Zur Zielgruppe gehören die Jungend- und Seniorenmannschaften, die bereits erwähnten SchiedsrichterInnen und die Betriebs- oder Freizeitmannschaften, die wir hoffentlich bald wieder auf unserem jährlichen Sportfest begrüßen dürfen.
Viele schaffen mehr....Die vergangenen Monate waren für jeden Einzelnen und für alle Sportvereine sehr schwierig, die sich stetig ändernden Regeln auf Grund der Coronapandemie haben den Trainings- und Spielbetrieb vor große Herausforderungen gestellt, wir möchten den heutigen und zukünftigen SpielerInnen und SchiedsrichterInnen zeitgemäße Umkleidekabinen errichten und so den Fortbestand des seit 1930 aktiven Vereins zukunftsfähig zu machen.
Neben Eigenleistungen, Eigenmitteln und Förderungen werden die Spenden 1:1 in die Errichtung der Umkleidekabinen investiert. Der tatsächliche finanzielle Aufwand liegt über dem anvisierten Spendenziel.
Im Falle der Überfinanzierung werden diese Mittel in weitere notwendige Modernisierungsmaßnahmen auf dem Vereinsgelände investiert.
Bitte beachten Sie:
Neben Spenden für Katastrophenfälle gilt auch für Kleinspenden
der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis. Die Obergrenze für
solche Kleinspenden ist mit dem "Gesetz zur weiteren Stärkung
des bürgerschaftlichen Engagements" auf 300 Euro gesetzt.
Für solche Kleinspenden ist keine Zuwendungsbestätigung
("Spendenbescheinigung") nach amtlichem Muster nötig -
es genügt der Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg der Bank.
Auf ausdrücklichen Wunsch stellen wir Ihnen aber dennoch gerne eine Spendenquittung aus.
SpVg. Rossenbach 1930 e.V.
Vertreten durch den Vorstand Frank Schlechtingen
Die SpielerInnen aller Teams, alle Trainer und Betreuer und die Fans, die regelmäßig unsere Teams anfeuern.
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