Hinweis: Jahreswechsel und Spendenquittungen

Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterstützung den Projekten erst ca. 14 Tage nach erfolgreichem Abschluss der Finanzierung zufließt. Dieser Zeitpunkt kann bei aktuell laufenden Projekten auch im nächsten Jahr liegen. Gemäß dem Zuflussprinzip datiert die Spendenquittung, die Sie vom Projektstarter erhalten, in diesen Fällen auf das Jahr 2025.

Erhaltung unseres Gehörlosenheimes

Landesverband der Gehörlosen Rheinland-Pfalz e.V.

Der Landesverband der Gehörlosen Rheinland-Pfalz e.V. versteht sich als Selbsthilfeorganisation hörbehinderter Menschen und verfügt über ein Gehörlosenheim "Kommunikationszentrum". Dieses soll saniert werden.
855 € Unterstützung durch Ihre Bank!
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39 Unterstützer
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