Aufgrund der Lage der Ortschaft Sonnenberg und der Auslastung
der Rettungsdienste, ergibt sich die Tatsache, dass im Bedarfsfall
benötigte Rettungsmittel eventuell eine längere Anfahrt haben und
sich so ein größeres, therapiefreies Intervall ergeben kann. Das
therapiefreie Intervall ist der Zeitraum zwischen dem Eintritt des
Ereignisses und einer ersten Versorgung. Dies kann bei bestimmten
Notfällen gravierende Folgen für die betroffenen Personen
haben.
Während bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen durch die
freiwilligen Ortsfeuerwehren zuverlässige, professionelle und
schnelle Hilfe sichergestellt ist, sind medizinische Notfälle des
Rettungsdienstes kritisch. Nicht selten vergehen zwischen einem
Notruf und dem Eintreffen des Rettungsdienstes, der je nach
Verfügbarkeit aus der Rettungswache Vechelde, aus Peine selbst
oder den Städten Braunschweig, Salzgitter oder Wolfenbüttel
kommt, mehr als 10 Minuten, bei fehlender direkter Verfügbarkeit
von Rettungsmitteln im näheren Umfeld auch deutlich mehr.
Gerade im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstands und damit
verbundener sinkender Überlebenschance von etwa 10% pro Minute bei
ausbleibenden Reanimationsmaßnahmen, lässt sich erkennen, wie
schwer eine lange Anfahrt des Rettungsdienstes wiegt. In der
Vergangenheit hat sich feststellen lassen, dass es auch bei
Einsätzen der Ortsfeuerwehren zu zeitkritischen medizinischen
Notfällen kommen kann. Die Ortswehr Sonnenberg verfügt in ihren
Reihen nicht nur über ausgebildete Ersthelfer, sondern auch über
Personal mit rettungsdienstlichen Ausbildungen wie:
Notfallsanitäter, Rettungsassistenten und Rettungsassistentinnen,
sowie Rettungssanitäter. Diese wären in der Lage, hier adäquat
Hilfe zu leisten. Die Ortswehr hat bereits ihre erste
Hilfeausstattung erweitert, könnte jedoch mit einem solchen Gerät
noch besser agieren.
Eine verbesserte Ausstattung im Bereich der präklinischen
Notfallversorgung kann auch zu einer Steigerung der Attraktivität
der Ortswehr und somit zu einer Erleichterung der Personalakquise
beitragen.
Da es sich um eine Tätigkeit handelt, welche nicht im
Pflichtaufgabenbereich der Feuerwehr und des Rettungsdienstes liegt
und da somit von keiner Stelle finanzielle Unterstützung zu
erwarten ist, müssen derartige Anschaffungen durch die eigene
Kameradschaftskasse oder über Spenden finanziert werden.