Hinweis: Jahreswechsel und Spendenquittungen

Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterstützung den Projekten erst ca. 14 Tage nach erfolgreichem Abschluss der Finanzierung zufließt. Dieser Zeitpunkt kann bei aktuell laufenden Projekten auch im nächsten Jahr liegen. Gemäß dem Zuflussprinzip datiert die Spendenquittung, die Sie vom Projektstarter erhalten, in diesen Fällen auf das Jahr 2025.

Ist Crowdfunding steuerpflichtig?

Mathias Kortenhaus
Mathias am 16.12.2021
Ist Crowdfunding steuerpflichtig?

Alles, was Sie über Crowdfunding und Steuern wissen müssen

Immer, wenn Geld von einer Hand in die andere fließt, wird das Thema Steuern relevant. Das ist beim Crowdfunding nicht anders. Die Frage, ob Einnahmen aus Crowdfunding-Kampagnen steuerpflichtig sind oder nicht, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Crowdfunding-Aktionen von Privatpersonen oder Unternehmen, die sich so die Produktion eines kommerziellen Produkts vorfinanzieren lassen, sind zum Beispiel in jedem Fall steuerpflichtig – das leuchtet ein. Aber wie behandelt das Finanzamt Kampagnen von Vereinen, die keine oder nur eine ideelle Gegenleistung als Dankeschön ausloben?    

Muss mein Verein Einnahmen aus Crowdfunding versteuern?

Crowdfunding ist eine vergleichsweise neue Art der Finanzierung. Daher taucht der Begriff auch in der Steuergesetzgebung nicht auf – das macht die Angelegenheit ein wenig unübersichtlich. Generell lässt sich aber festhalten, dass es sich bei einer Crowdfunding-Kampagne mit einer materiellen Gegenleistung (einem T-Shirt, einer Kaffeetasse oder Ähnlichem) um einen Leistungsaustausch handelt. Damit ist die Kampagne grundsätzlich steuerpflichtig, auch wenn der Projektbetreiber ein gemeinnütziger Verein ist. Wie verhält es sich aber bei einer Gegenleistung, die nicht materiell ist? Das kann zum Beispiel eine Erwähnung in der Vereinszeitschrift oder eine Dankesurkunde sein. In diesem Fall liegt kein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vor, Steuern fallen also nicht an.

Bis zu welcher Grenze sind Einnahmen meines Vereins von der Umsatzsteuer befreit?

Gemeinnützige Vereine genießen steuerlich gesehen einige Vorteile. So sind Mitgliedsbeiträge, Spenden oder Eintrittsgelder von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer befreit. Der Verein sollte dazu vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein und einen Freistellungsbescheid besitzen. Anders sieht es beim sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb aus: Hierunter fällt zum Beispiel die Bewirtung bei Veranstaltungen, aber auch die materielle Gegenleistung bei einer Crowdfunding-Kampagne. Das bedeutet aber nicht, dass eine solche Art der Kampagne für Ihren Verein nicht möglich beziehungsweise aus steuerlicher Sicht ungünstig ist. Denn auf Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb muss Ihr Verein erst dann Ertragsteuer (bestehend aus Körperschaft- und Gewerbesteuer) zahlen, wenn die Grenze von 45.000 € pro Jahr überschritten wurde. Beachten Sie aber, dass die Einnahmen aus einer solchen Kampagne mit materieller Gegenleistung nicht als Spende gelten. Das bedeutet: Sie dürfen keine Spendenbescheinigung ausstellen und Ihre Unterstützenden können ihren Beitrag nicht als Spendenabzug geltend machen.  

Unser abschließender Rat: Da das Steuerrecht ständigen Veränderungen unterliegt und es keine spezifische Steuergesetzgebung zum Crowdfunding gibt, sollten Sie im Zweifel immer den Rat eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin einholen.  

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