Gemeinnützigkeit – was ist das eigentlich?


Das Deutsche Rote Kreuz und die Welthungerhilfe haben eines gemeinsam: Sie werden wie viele Vereine, Stiftungen oder andere Organisationen als gemeinnützig eingestuft. Allgemein versteht man unter Gemeinnützigkeit, dass sich Menschen oder Körperschaften so verhalten, dass sie der Gesellschaft dienen. Sie sind also nicht darauf bedacht, einem einzelnen oder einer kleinen Gruppe Vorteile zu verschaffen, sondern sich für das Wohl der Allgemeinheit einzusetzen. Darum spricht man in diesem Zusammenhang auch vom Gemeinwohl. Die Akteure verfolgen üblicherweise keine Gewinnabsicht.
Gesetzliche Grundlagen für Gemeinnützigkeit
Es ist allerdings nicht ausreichend, wenn jemand über sich oder die eigene Organisation sagt, er oder sie handle gemeinnützig. Zumindest dann nicht, wenn die Person von den Steuervorteilen profitieren möchte, die mit einer Gemeinnützigkeit verbunden sind. Um als gemeinnützig zu gelten, muss die Organisation nämlich im Gegensatz zu einer nicht-gemeinnützigen Organisation einen bestimmten Zweck verfolgen. Wörtlich heißt es dazu in § 52 der Abgabenverordnung (AO): „Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“
Anerkannt wird beispielsweise die Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Kunst und Kultur, Sport oder Naturschutz. Alle Zwecke, die als gemeinnützig anerkannt werden können, sowie die gesetzlichen Vorgaben für eine gemeinnützige Körperschaft sind in den § 51 bis 68 der AO festgelegt. Dazu gehört beispielsweise, dass ein Verein eine Satzung hat, die diesen Vorgaben entspricht. Eine Mustersatzung für einen gemeinnützigen Verein findet man beispielsweise auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz.
Gemeinnützige Organisationen sparen Steuern
Der große Vorteil der Gemeinnützigkeit: Ein Verein, der einen Zweck verfolgt, der in der AO aufgelistet ist, muss weniger Steuern zahlen. Ganz praktisch bedeutet das, dass ein Verein, der als gemeinnützig gilt, beispielsweise keine Körperschaftssteuer zahlen muss, solange seine Einnahmen unter 45.000 Euro jährlich liegen (Stand 11/23). Unter Umständen ist die Organisation auch nicht umsatzsteuerpflichtig. Noch ein Vorteil: Wer der Organisation oder dem Verein Geld spendet oder Mitgliedsbeiträge zahlt, kann diese in der Einkommensteuererklärung absetzen. Dazu muss die Organisation den Spendenden eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, die sie dem Finanzamt vorlegen können.
Entsprechend finden sich weitere gesetzliche Regelungen zur Gemeinnützigkeit im Wesentlichen im Steuerrecht. Die Gemeinnützigkeit kann sich auswirken auf
die Körperschaftsteuer
die Umsatzsteuer
die Gewerbesteuer
die Einkommensteuer und
die Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer.
Die Gemeinnützigkeit und somit die Steuervorteile können jederzeit widerrufen werden. Darum müssen sich Vereine ihre Gemeinnützigkeit regelmäßig vom Finanzamt bestätigen lassen.
Wie sich gemeinnützige Vereine und Organisationen finanzieren können
Auch gemeinnützige Vereine oder Organisationen benötigen Geld. Schließlich haben sie Ausgaben – beispielsweise für Räumlichkeiten oder für hauptberufliche Verwaltungsmitarbeitende. Da sie aber eben nicht wie ein Unternehmen agieren können, müssen sie andere Formen der Finanzierung finden. Das können beispielsweise Spenden, Mitgliedsbeiträge oder eben ein Crowdfunding über „Viele schaffen mehr“ sein. Denkbar sind auch Zuschüsse von öffentlichen oder privaten Stellen oder Erträge aus angelegtem Vermögen, also beispielsweise Zinsen. Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind ebenfalls möglich. Allerdings ist der Rahmen dafür eng gesteckt, denn eine unternehmerische Gewinnerzielungsabsicht steht üblicherweise im Widerspruch zur Gemeinnützigkeit. Die Rede ist in diesem Zusammenhang von der Selbstlosigkeit.
Unter “Selbstlosigkeit” versteht man, dass die Körperschaft nicht auf ihr eigenwirtschaftliches Interesse, das der Gesamtheit der Mitglieder oder einzelner Personen ausgerichtet sein darf. Selbstlosigkeit ist wie die Ausrichtung auf gemeinnützige Zwecke und andere Aspekte Teil des Gemeinnützigkeitsrechtes.
Nicht nur Rechte, auch Pflichten
Wer von Steuervorteilen profitiert, muss im Gegenzug auch Nachweise erbringen. Darum haben Vereine und andere gemeinnützige Organisationen auch Pflichten. Sie müssen beispielsweise gegenüber dem Finanzamt Rechenschaft über ihre Einnahmen und Ausgaben ablegen. Das geschieht üblicherweise in Form einer Steuererklärung. Grundlage dafür ist eine ordnungsgemäße Buchführung. Sie müssen außerdem nachweisen, wofür die Zuschüsse von Mittelgeberinnen und Mittelgebern verwendet werden und der Vorstand oder die Vorständin muss Rechenschaft auf der Mitgliederversammlung ablegen. Die Anforderungen an eine gemeinnützige Organisation sind ebenfalls in der Abgabenordnung festgehalten.
Kurz gefragt – schnell geantwortet
Wie gründe ich eine gemeinnützige Organisation?
Wer beispielsweise einen gemeinnützigen Verein gründen möchte, benötigt zunächst eine Satzung. Diese muss die aus gemeinnützlichkeitsrechtlicher Sicht notwendigen Formulierungen enthalten. Entsprechende Mustersatzungen gibt es im Internet. Bevor man über die Satzung in der Mitgliederversammlung abstimmt und noch vorm Notartermin sollte man bereits Kontakt zum Finanzamt aufnehmen. Damit der Verein von Steuervorteilen profitieren kann, muss er einem gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zweck dienen. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen erklärt die Vereinsgründung in einem Video ausführlich.
Welche Rechtsformen sind für gemeinnützige Organisationen geeignet?
Eine gemeinnützige Organisation kann unterschiedliche Rechtsformen haben. In Frage kommen beispielsweise Vereine, Stiftungen oder Genossenschaften. Es gibt aber zum Beispiel auch eine gemeinnützige GmbH oder AG. Bevor man sich für eine Rechtsform entscheidet, sollte man sich juristisch beraten lassen.
Können Privatpersonen auch gemeinnützig handeln?
Privatpersonen können sicherlich gemeinnützig handeln. Um steuerliche Vorteile zu genießen, ist das jedoch nicht ausreichend. Dazu muss ein Verein mit einer entsprechenden Satzung gegründet werden. Ein Verein benötigt mindestens zwei Mitglieder, ein eingetragener Verein sogar sieben.
Wie kann ich als Einzelperson gemeinnützige Organisationen unterstützen?
Als Einzelperson kann man entweder Mitglied in einer gemeinnützigen Organisation werden oder an diese spenden. Vorstellbar ist auch, dass man einer solchen Organisation eine Schenkung vor dem Tod macht oder ihr das eigene Vermögen vererbt. Auch ein ehrenamtliches Engagement hilft einer gemeinnützigen Körperschaft weiter.